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Notfallreform 2026: Was Gesundheitsleitsysteme für den Rettungsdienst bedeuten

TactixEMS Team1. Mai 20266 min Lesezeit

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 22. April 2026 ist die Reform der Notfallversorgung erneut auf der politischen Tagesordnung. Für Rettungsdienst, Leitstellen und Einsatzführung ist der Entwurf vor allem deshalb relevant, weil er die Notfallversorgung stärker als vernetztes Gesamtsystem denkt: 112, 116117, Integrierte Notfallzentren, Rettungsdienst, Krankenhausressourcen und digitale Fallübergaben sollen besser ineinandergreifen.

Wichtig vorweg: Es handelt sich um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren. Viele Details werden erst mit dem weiteren parlamentarischen Verfahren, den Rahmenvereinbarungen und der Umsetzung in Ländern und Regionen praktisch greifbar. Trotzdem lohnt sich schon jetzt der Blick auf die operativen Konsequenzen: Die Reform beschreibt sehr klar, welche Datenflüsse und Schnittstellen im Rettungsdienst künftig erwartet werden.

Was ist der Kern der Notfallreform?

Das Bundesgesundheitsministerium benennt als Ziel eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung. Erreicht werden soll das durch bessere Vernetzung der Leistungserbringer und durch digitale Prozesse zur gezielteren Patientensteuerung. Hintergrund ist ein bekanntes Problem aus der Praxis: Vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienste arbeiten vielerorts noch zu getrennt. Übergaben sind nicht immer medienbruchfrei, Zuständigkeiten werden situativ geklärt, und Hilfesuchende wählen den Versorgungsbereich häufig selbst.

Die Reform setzt deshalb an mehreren Punkten gleichzeitig an: Die 116117 soll als Akutleitstelle für akute, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden ausgebaut werden. Rettungsleitstellen unter 112 bleiben für lebensbedrohliche Notfälle und schwere gesundheitliche Störungen unmittelbar erreichbar. Beide Strukturen sollen sich zu sogenannten Gesundheitsleitsystemen vernetzen.

Gesundheitsleitsystem: 112 und 116117 ohne Medienbruch

Ein Gesundheitsleitsystem besteht nach der Beschreibung des BMG aus einer Rettungsleitstelle mit der Rufnummer 112 und einer Akutleitstelle mit der Rufnummer 116117, die digital miteinander vernetzt sind. Entscheidend ist nicht nur die technische Verbindung, sondern auch die verbindliche Abstimmung der Ersteinschätzungs- und Abfragesysteme.

Für die Praxis bedeutet das: Wenn ein Anruf bei der 116117 doch ein Fall für die Rettungsleitstelle ist, oder wenn ein 112-Anruf nach strukturierter Abfrage eher in die ambulante Akutversorgung gehört, sollen Anrufende und bereits erhobene Falldaten ohne Medienbruch weitergeleitet werden können. Das vermeidet Doppelbefragungen, spart Zeit und reduziert Informationsverlust.

Für Einsatzleiter und Leitstellenverantwortliche ist diese Entwicklung bedeutsam, weil der Einsatz nicht mehr erst an der Einsatzstelle „digital“ wird. Das digitale Lagebild beginnt bereits beim Erstkontakt: Wer hat angerufen, welche Ersteinschätzung liegt vor, welche Daten wurden übergeben, welche Versorgungsebene wurde empfohlen?

Integrierte Notfallzentren und digitale Ersteinschätzung

Ein weiterer Baustein sind Integrierte Notfallzentren (INZ). Sie sollen aus Krankenhausnotaufnahme, Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Hilfesuchende werden dort auf Grundlage einer standardisierten, qualifizierten und perspektivisch digitalen Ersteinschätzung in die passende Struktur gelenkt.

Für den Rettungsdienst ist das nicht nur eine Frage der Krankenhausorganisation. Wenn Zielkliniken, ambulante Akutversorgung, Kooperationspraxen und INZ digital eingebunden werden, verändert sich auch die Zielentscheidung im Einsatz. Eine Transportentscheidung sollte künftig noch stärker begründet, dokumentiert und mit verfügbaren Ressourcen abgeglichen werden können.

Was ändert sich beim Rettungsdienst?

Besonders relevant ist der geplante Wechsel der medizinischen Notfallrettung in Richtung Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Darstellung des BMG soll damit das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die Betreuung während des Transports stärker als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. Die Länder sollen weiterhin für regionale Planung und Organisation zuständig bleiben.

Operativ wichtig ist außerdem: Wenn vor Ort kein Krankenhaustransport erforderlich ist, soll eine Versorgung vor Ort möglich sein; auch alternative Wege, etwa in eine Arztpraxis, werden im Reformkontext genannt. Für Einsatzkräfte bedeutet das nicht „weniger Verantwortung“, sondern mehr Bedarf an sauberer Indikationsstellung, nachvollziehbarer Dokumentation und klarer Rückkopplung mit Leitstelle, ärztlicher Beratung und Zielstruktur.

Digitale Krankenhausressourcen werden wichtiger

Ein praktischer Punkt aus dem BMG-FAQ ist für MANV- und Großeinsatzlagen besonders interessant: Ein System zur Anzeige aktueller Verfügbarkeit von Krankenhausressourcen soll verbindlich werden. Außerdem soll die Nutzung eines digitalen Informationssystems, das insbesondere Kapazitäten ansteuerbarer Krankenhäuser darstellt, für Leistungserbringer der Notfallrettung verpflichtend werden.

Das passt zu einer Entwicklung, die Einsatzleiter aus MANV-Konzepten kennen: Patientenverteilung ist nur so gut wie das Lagebild über Transportmittel, Sichtungskategorien, Zielkliniken und Aufnahmekapazitäten. Im Alltag betrifft das einzelne Transporte; bei einer Großschadenslage wird daraus ein kritischer Führungsprozess. Eine digitale Einsatzleitsoftware im Rettungsdienst muss deshalb nicht nur Patienten zählen, sondern auch Entscheidungen nachvollziehbar machen: Wer wurde wann welcher Klinik zugewiesen, mit welcher Dringlichkeit, über welches Rettungsmittel und auf welcher Informationsbasis?

ePA, Telematikinfrastruktur und digitale Fallübergabe

Die Reform beschreibt die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung ausdrücklich als zentralen Baustein. Genannt werden eine digitale, fallbezogene Übergabe an nachfolgende Leistungserbringer, standardisierte Übermittlung relevanter Falldaten, Übertragung in die Klinik und Schnittstellen zur ambulanten Akutversorgung. Auch ein Zugriff auf die elektronische Patientenakte in Notfällen wird im Zusammenhang der Reform genannt.

Für die Einsatzpraxis heißt das: Dokumentation wird noch stärker zur Schnittstelle. Ein Einsatzprotokoll ist nicht nur Nachweis für Abrechnung und Rechtssicherheit, sondern Teil der Versorgungskette. Wenn Daten später in Klinik, INZ, Akutleitstelle oder ambulante Versorgung übergehen sollen, müssen sie strukturiert, zeitnah und verständlich erfasst werden.

Konsequenzen für Einsatzleiter, OrgL und ELRD

Für OrgL, ELRD, LNA und Führungskräfte im Rettungsdienst ergeben sich aus der Reform vor allem vier Handlungsfelder:

  • Schnittstellen kennen: Welche Systeme nutzt die eigene Leitstelle, welche Zielkliniken und Kapazitätsnachweise sind regional relevant?
  • Übergaben standardisieren: Telefonische, digitale und persönliche Übergaben müssen denselben Kerninformationen folgen.
  • Transportentscheidungen dokumentieren: Gerade bei Nichttransport, alternativer Versorgung oder Weiterleitung braucht es nachvollziehbare Gründe.
  • MANV-Prozesse digital denken: Patientenregistrierung, Sichtungskategorien, Transportprioritäten und Klinikzuweisung sollten zusammengeführt werden, nicht in getrennten Listen entstehen.

Was Organisationen jetzt vorbereiten können

Auch wenn die Reform noch nicht abgeschlossen ist, können Rettungsdienstorganisationen heute beginnen. Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme: Wo entstehen Medienbrüche zwischen Leitstelle, Einsatzstelle, Patientenablage, Transportorganisation und Klinik? Welche Daten werden mehrfach erfasst? Welche Entscheidungen sind später schwer nachvollziehbar?

Darauf aufbauend sollten Standards für digitale Übergaben, Rollen im MANV-Fall und Mindestdaten in der Einsatzdokumentation definiert werden. Moderne Einsatzleitsoftware wie TactixEMS kann dabei helfen, Lagekarte, Patientenübersicht, Kräfteführung und Dokumentation in einer Oberfläche zusammenzuführen. Wichtig ist dabei ein pragmatischer Ansatz: Digitalisierung muss die Einsatzführung entlasten, nicht zusätzliche Bürokratie schaffen.

Fazit

Die Notfallreform 2026 ist mehr als eine Strukturdebatte über Notaufnahmen. Sie zeigt, wohin sich der Rettungsdienst entwickelt: weg von isolierten Teilprozessen, hin zu vernetzten Gesundheitsleitsystemen und nachvollziehbaren digitalen Fallübergaben. Für Einsatzleiter bedeutet das: Wer heute klare Führungs- und Dokumentationsprozesse etabliert, ist besser vorbereitet, wenn digitale Vernetzung, Krankenhausressourcen und sektorübergreifende Patientensteuerung verbindlicher werden.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung“, Stand 22. April 2026; BMG-FAQ „Fragen und Antworten zur Reform der Notfallversorgung“, Stand 22. April 2026.

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