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Drohnen zur Lageerkundung bei MANV: Was Einsatzleiter wissen müssen

TactixEMS Team12. Mai 20268 min Lesezeit

Drohnen sind im Bevölkerungsschutz kein Experiment mehr. Sie stehen vielen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bereits zur Führungsunterstützung zur Verfügung — so beschreibt es das Luftfahrt-Bundesamt ausdrücklich für BOS, darunter auch Rettungsdienste, Feuerwehren und Katastrophenschutzbehörden. Für den Rettungsdienst ist dabei nicht die Drohne als Technik-Gadget entscheidend, sondern die Führungsfrage: Liefert sie dem ELRD, OrgL und LNA schneller ein belastbares Lagebild?

Gerade bei MANV-Lagen, Verkehrsunfällen mit großer räumlicher Ausdehnung, Bahnlagen, unübersichtlichem Gelände oder Einsätzen mit Gefahrstoffen kann eine Drohne in den ersten Minuten Informationen liefern, die vom Boden aus nur langsam oder riskant zu gewinnen wären. Sie ersetzt keine Erkundungstrupps, keine Sichtung und keine Abschnittsleitung. Richtig eingebunden kann sie aber aus vielen Einzelmeldungen ein gemeinsames Bild machen.

Warum Drohnen für die Einsatzführung relevant sind

Die vom BBK veröffentlichte EGRED 2 nennt als typische Einsatzbereiche unter anderem Lagefeststellung, Lagedarstellung und Dokumentation sowie Suche und Ortung von Menschen oder Tieren. Das trifft den Kern der rettungsdienstlichen Führungsarbeit: Am Anfang einer dynamischen Lage fehlen nicht selten medizinische Maßnahmen, sondern Ordnung, Übersicht und Priorisierung.

Eine Drohne kann in kurzer Zeit zeigen, wo die eigentliche Schadensstelle liegt, ob mehrere Einsatzabschnitte erforderlich sind, welche Anfahrtswege blockiert sind, wo sich gehfähige Betroffene sammeln und ob Gefahrenbereiche sichtbar sind. Für den OrgL ist das vor allem bei der Raumordnung wertvoll: Patientenablage, Behandlungsplatz, Bereitstellungsraum, Rettungsmittelhalteplatz und Hubschrauberlandeplatz lassen sich nicht im Blindflug planen.

Für den LNA liegt der Nutzen weniger in einer „Sichtung aus der Luft“. Sichtung bleibt eine medizinische Entscheidung am Patienten. Hilfreich ist die Drohne aber bei der Abschätzung von Patientenzahlen, der Erkennung von Clustern und der Frage, welche Bereiche zuerst durch Sichtungs- oder Rettungstrupps erreicht werden müssen. Damit unterstützt sie die Priorisierung, ohne die Verantwortung der medizinischen Führung zu ersetzen.

Rechtlicher Rahmen: BOS haben Spielräume, aber keine Narrenfreiheit

Der Drohneneinsatz durch BOS ist in Deutschland besonders geregelt. § 21k LuftVO stellt klar, dass der Betrieb unbemannter Fluggeräte mit weniger als 25 Kilogramm Startmasse durch oder unter Aufsicht von Behörden beziehungsweise Organisationen mit Sicherheitsaufgaben unter bestimmten Voraussetzungen keiner Genehmigung nach Artikel 12 der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 bedarf. Außerdem gelten die Beschränkungen der §§ 21h und 21i LuftVO für diese Einsätze nicht in gleicher Weise.

Das ist aber kein Freibrief. Das LBA betont auf seiner BOS-Seite den Grundsatz „Safety First“ und weist darauf hin, dass auch eine BOS-Drohne bemanntem Verkehr ausweichpflichtig ist. An Einsatzstellen ist besonders mit Polizei- oder HEMS-Hubschraubern in geringer Flughöhe zu rechnen. Genau deshalb muss der Drohneneinsatz in die Führungsstruktur eingebunden werden — nicht als Nebenprojekt am Rand der Einsatzstelle.

Ein wichtiger organisatorischer Punkt ist die Zuständigkeit: Das BBK weist darauf hin, dass das Luftfahrt-Bundesamt Aufgaben rund um EGRED 2, BOS-Standardszenarien und die Ansprechpartnerrolle für BOS-Drohnenthemen übernommen hat. Für Einsatzorganisationen heißt das: Wer Drohnen taktisch nutzen will, sollte nicht nur Geräte beschaffen, sondern Betriebshandbuch, Ausbildung, Risikobewertung und Schnittstellen sauber aufbauen.

EGRED 2: Mindeststandard statt Bastellösung

Die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ — kurz EGRED 2 — sind kein Gesetz, aber eine wichtige fachliche Handreichung. Das BBK beschreibt sie als Grundlage für sicheren und effektiven Drohnenbetrieb durch nicht-polizeiliche BOS oder in deren Auftrag. Ziel ist, dass Einsatz, Aus- und Fortbildung sowie Übungen organisationsübergreifend nach vergleichbaren Mindeststandards erfolgen.

Für Rettungsdienst-Führungskräfte ist daran vor allem eines relevant: Drohnenbetrieb ist Führungsunterstützung und muss wie Führungsunterstützung geführt werden. Dazu gehören klare Aufträge, definierte Meldewege, eine Start- und Landestelle, Luftraumbeobachtung, Abstimmung mit der Einsatzleitung und eine saubere Dokumentation der gewonnenen Informationen.

In der Praxis sollte die Drohneneinheit deshalb nicht „irgendwo“ fliegen, sondern konkrete Fragen beantworten. Beispiele: Ist die Zufahrt Nord frei? Wie viele Fahrzeuge stehen im Stau vor der Einsatzstelle? Wo sammeln sich unverletzte oder leicht verletzte Personen? Ist der geplante BHP wind- oder rauchbelastet? Gibt es eine geeignete Fläche für den RTH? Solche Fragen liefern verwertbare Führungsergebnisse — hübsche Luftbilder allein tun das nicht.

Was ELRD, OrgL und LNA konkret festlegen sollten

Vor dem ersten Einsatz braucht es eine einfache taktische Checkliste. Erstens: Wer fordert die Drohne an und wer erteilt den Flugauftrag? Zweitens: Wer bewertet die Bilder und übersetzt sie in Maßnahmen? Drittens: Wie kommen relevante Erkenntnisse in Lagekarte, Einsatztagebuch und Lagemeldung? Viertens: Wie wird der Luftraum mit RTH, Polizei- oder anderen Luftfahrzeugen koordiniert?

Besonders wichtig ist die Trennung zwischen Rohbild und Lageinformation. Ein Videostream aus der Drohne ist noch kein Lagebild. Erst wenn Beobachtungen strukturiert übernommen werden — etwa „Zufahrt Ost blockiert“, „ca. 20 gehfähige Betroffene am Parkplatz“, „Rauch zieht Richtung geplanter Patientenablage“ — entsteht Führungswert. Genau hier scheitern viele Digitalisierungsprojekte: Daten sind vorhanden, aber nicht in Entscheidungen eingebettet.

Auch Datenschutz und Persönlichkeitsrechte dürfen nicht ignoriert werden. Kameradrohnen erfassen zwangsläufig Personen, Kennzeichen und sensible Einsatzsituationen. Die EGRED 2 behandelt deshalb auch rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen. Für die Praxis heißt das: nur erforderliche Aufnahmen, klare Zweckbindung, begrenzte Speicherung und keine unkontrollierte Weitergabe von Einsatzbildern.

Typische Fehler im Drohneneinsatz

  • Technik vor Taktik: Die Drohne startet, bevor eine konkrete Führungsfrage formuliert ist.
  • Keine Luftraumkoordination: RTH, Polizei oder andere Drohnen werden nicht aktiv berücksichtigt.
  • Unklare Bildauswertung: Alle schauen auf den Stream, aber niemand entscheidet, welche Information in die Lageführung übernommen wird.
  • Medienbruch: Erkenntnisse bleiben beim Drohnenteam und erreichen weder Lagekarte noch Einsatztagebuch.
  • Überhöhte Erwartungen: Drohnen können Patientenzahlen und Raumordnung unterstützen, aber keine medizinische Sichtung ersetzen.

Digitale Einsatzführung: Drohne nur als Teil des Systems

Der größte Nutzen entsteht, wenn Drohneninformationen nicht isoliert bleiben. Eine moderne Einsatzleitsoftware im Rettungsdienst sollte Lagekarte, Kräfteübersicht, Patientenstatus, Abschnittsstruktur und Dokumentation zusammenführen. Drohnenbilder oder daraus abgeleitete Beobachtungen können dann mit taktischen Punkten, Sperrbereichen, Bereitstellungsräumen und Patientenablagen verknüpft werden.

Für TactixEMS ist dieser Gedanke zentral: Digitale Einsatzführung bedeutet nicht, möglichst viele Datenquellen zu sammeln. Sie bedeutet, die richtigen Informationen im richtigen Moment in eine führbare Oberfläche zu bringen. Bei einer MANV-Lage hilft die beste Luftaufnahme wenig, wenn der ELRD weiterhin per Zuruf zählen muss, welche Rettungsmittel verfügbar sind und welche Patienten bereits transportiert wurden.

Fazit: Drohnen schaffen Überblick — wenn Führung sie führt

Drohnen können bei MANV und Großschadenslagen echte Führungsunterstützung leisten: schnellere Lagefeststellung, bessere Raumordnung, sichere Erkundung schwer zugänglicher Bereiche und nachvollziehbare Dokumentation. Die verifizierten Quellen von BBK, LBA, DIPUL und § 21k LuftVO zeigen aber auch: Der Einsatz braucht klare Regeln, Ausbildung, Risikobewertung und Luftraumdisziplin.

Für ELRD, OrgL und LNA lautet die pragmatische Empfehlung: Drohnen nicht als Spezialtechnik betrachten, sondern als Sensor für das Lagebild. Entscheidend ist nicht, dass ein Bild aus der Luft existiert. Entscheidend ist, ob daraus eine bessere Entscheidung am Boden wird.

TactixEMS unterstützt Einsatzleiter dabei, Lageinformationen, Kräfte, Patienten und Maßnahmen strukturiert zusammenzuführen — vom ersten Lagebild bis zur nachvollziehbaren Dokumentation.

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